DER RICHTER "LISCHEK" DROHT PERSÖNLICH
Beschluss vom 29.10.2026. Beglaubigt von Schlegel. Der Beschwerde konnte aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses nicht abgeholfen werden. Das Vorbringen rechtfertigt eine anderweitige Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht. Die Darlegungen des Betroffenen , so sie überhaupt verständlich sind, sind aus Sicht des Gerichts nicht geeignet. Zweifel an der