Bevormundung wegen einer Millionen Euro (!) in Erbengemeinschaften

Es ist der 18.9.2026, letzte Woche habe ich Schreiben geschickt.

Es wäre hälftig zu teilen, ich soll mich aber nicht mehr äußern brauchen auch nicht vor Gericht. Es geht um zwei Erbengemeinschaften in Gießen und in Wetzlar, beide Gerichte pfänden mein Person ohne Rückfragen, teilweise werde ich verhungert, ich erhalte keine staatliche Unterstützung bereits in den Jahren 2023 und 2024, es sieht sogar etwas nach fortgesetzter Unfallvergütung und Feststellungsmord im 18ten Kalenderjahr aus. Ich werde still gestellt und bevormundet zum Gewinn anderer mit 1 Millionen Euro Gesamtsumme in Erbengemeinschaften.

80 Tage verhungern, jeweils hälftig wegen oder "gegen" sirius-a und sirius-b.

Der Lahn-Dill-Kreis mit Jobcenter und Amtsgericht lässt mich jetzt 79% des Jahres verhungern, einmal wegen sirius-b Rechnungen des Stiefvaters und einmal wegen nicht gezahlten Stromkosten von sirius-a - also hälftig 80 Tage ! WOW.

sirius-b

Der bereits beigetretene sirius-b verweigert. (Erbengemeinschaft 2/2025 Waltraut F.)

a) seine aktuelle Postadresse, dies seit Jahren und nicht erst seit 2025. Die Postadresse verweigerte dieser mir jetzt über 50 mal.

b) eine Unfallmeldung für ein Delikt mit schwerer Wirbelkörperbeinträchtigung gegen mich an der Berufsschule 16 in Bottrop.

c) die Kontoauszüge des Girokontos unter seiner Vollmacht im Erbnachlass von Waltraut F.

d) Email Adresse und jeglicher Kontakt zwecks Auskunft. Meine Email Adresse wollte ich mitteilen für die Kommunikation, dies wird über 50 mal verweigert.

e) Informationen über den Verbleib des gesamten übrigen Besitzes auch von Haushaltsgegenständen und Familienfotos der Erbengemeinschaft C. Wolf und G. Wolf. Ich bin nicht verwandt oder adoptiert von G. Wolf.

f) obig genannter sirius-b ist alleine aus der Erbengemeinschaft von Stiefvater G. Wolf, Amtsgericht Essen Insolvenzverfahren beendet seit 1/2022, und Mutter C. Wolf ausgetreten, diese ist bereits 2018 verstorben. In der Folge bin ich alleine hier in Hessen vom Landkreis Lahn-Dill 3 Monate in 2026 Lebensmittel und Heizmittel gepfändet worden. Die dafür verwendete Rechnung wurde mittlerweile an die Stadtkasse Bottrop zurück gegeben. Ich bin nicht verwandt oder adoptiert von G. Wolf. Mir steht Schadenersatz zu.

g) telefonisch teilte sirius-b mir bereits in 2017/2018 final mit ich gehöre mit F20 Diagnose medizinisch entnommen. Im Augenblick werde ich vom Amtsgericht Wetzlar mit einer Bevormundung mit Haustür-Diagnose „F20“ beinahe sicher bevormundet.

h) nach einem sehr schweren Hausflur Würgeunfall am 2.5.2020, mit mehreren Minuten Halsschlagadern abgeklemmt, an einem anderen Ort in Bochum an meiner Wohnadresse verübte sirius-b mir wegen Vierwirrnis ein Delikt zu und äußerte entschieden, dass ich nicht mehr zur Familie gehöre.

i) An dem Geburtstag der Verstorbenen Waltraut F. in 3/2024 nutze er den Vorteil mich in die Flucht zu schlagen, mir nicht ordentlich seine Adresse mitzuteilen und mich verfluchend anzugehen, um alleine die Kontovollmacht der Erbnachlaßerin zu bewirken.

j) Zu der Beerdigung in 2025 gab es unvollständige Kommunikationen zu mir und ich konnte wegen 5 Euro fehlendem Buss-Geld nicht an der Beerdigung und anschließender Trauerfeier teil nehmen.

k) Ich habe bis jetzt keinerlei Informationen über die Erbengemeinschaft. Insbesondere habe ich aufgefordert mich über die Heizkosten zu informieren. Dies ist nicht erfolgt.

l) es wird verweigert mich über den Verbleib der Schlüssel des Hauses zu informieren.

m) Direkt nach dem Tod von Waltraut F., war sirius-b schneller im Hausbesitz und warf mir vor bereits Besitz entwendet zu haben. Ich habe das Haus seit 11/2024 nicht mehr betreten und muss erst diese Vorwürfe klären können. Trotz wochenlangen Kommunikationsversuchen wurde mir alles verweigert. Ich habe keine über den Sinn dieser Vorwürfe.

n) Ich kann nicht ohne Zeugen oder Schutz mich direkt lokal und vor Ort im Haus der Verstorbenen mit sirius-b über vielleicht nicht mögliche Lösungen auseinandersetzen, da ich sehr schwere Unfälle hatte. Ich bin dazu nicht in der Lage, ich bin versehrt(!) durch sehr schwere Unfälle an meinem ehemaligen Wohnsitz in Bochum, ich bin Gewaltopfer.

Wie soll ich so der Erbengeinschaft beitreten können?

Die Erbnachlasserin wünschte sich eine einvernehmliche Lösung.

Weitere Begründung:

Ich kann so nichts einvernehmliches Vorschlagen. Eine mögliche Lösung außer ein vorübergehenden Betreuung von sirius-b, allerdings um Ihm nicht zu schaden nur bis zur ordentlichen Auflösung der Erbengemeinschaft und auch nur bezüglich der Angelegenheit der Kommunikation in dieser. Ich war im selben Kinderzimmer wohnhaft und habe den sirius-b respektiert, daher steht mir wohl die Rolle eines Kommunikationsvormundes selber nicht zu.

sirius-a

Betreff: Ordentliche Behandlung und Aufteilung der Erbengemeinschaft des Erbnachlassers Jochen Franke 01/2015 - Ich bitte um ordentliche Behandlung der Erbengemeinschaft.

a) Ich werde alleinig vom Amtsgericht Wetzlar und Lahn-Dillkreis für alle Kosten des Erbnachlasses für das Objekt Lempstrasse Altenkirchen haftbar gemacht, obwohl ein gegenteiliger Erbtext vorliegt –

b) - und werde vom Amtsgericht Wetzlar bevormundet über alle Rechtsangelegenheiten auch wegen Grundstückspflege, der ich alleine nachgekommen bin über Jahre, der Erbtext aber eine gemeinsame Sorge vorsieht.

c) Die Kommunikationen hat Herr Herr Hans-J.H. geführt, mir gegenüber weitestgehend mit nur einem Satz. Herr Hans-J.H. hatte alleinige Kontovollmacht. Ich habe alle Rechnungen für zwei Objekte bezahlt über Jahre.

d) Mir sind alleinig Rechnungen des Lahn-Dill-Kreises zugestellt und ich habe diese bezahlt für das Objekt Lempstr. 5 Altenkirchen und werde auch alleine gepfändet. Einer bitte Herrn Josef Hess Rechnungen zuzustellen wurde nicht nachgegeben.

f) Ebenso für die Dammstr. 4 Gießen habe ich die Rechnungen über Jahre alleine bezahlt. Die Schlüssel der Dammstr. 4 hat die Objektverwaltung einbehalten und ich konnte nur einmal in 2022 einen Blick hinein werfen, es standen immer noch der Hausrat des Vorbewohners der hälftig Erbbeteiligte Hans-J.Hess in diesem, ich forderte erneut auf den Hausrat zu entfernen. Zwar wurde ich mehrfach aufgefordert das Apartment zu verkaufen und wurde nach Vermietung gefragt, aber es gab nur einen Hinweis zu Beginn, dass der Hausrat sich noch in diesem Objekt befindet. Ich habe also über den ganzen Zeitraum keinen Zutritt zu dem Objekt gehabt. Herrn Hans-J.H. habe ich persönlich aufgefordert sich um dieses Objekt zu kümmern, als ich Zugriff hatte ab 2013-2018, und besonders schwere Unfälle in 2019 bis 2022, dann einen weiteren Umzug und Ummeldung hierhin in 8/2022 , eine betriebliche Kündigung durch den Arbeitgeber in der Mitte von zwei Jahren ohne staatliche Versorgung 2023 und 2024 und bis heute einen noch nicht aufgelösten Amtsvorgang zu Feststellungsmord und vorübergehendem Berufsverbot wegen schwerer Unfallkündigung.

g) es liegt eine Klage für Objekt Ludwigstraße beim Amtsgericht Gießen vor. Der Miterbe Hans-J.H. hat dann ab 2018 entschieden dass auch das Mietobjekt Ludwigstraße seit etwa 2018 nicht vermietet wird, jetzt klagt das Amtsgericht Gießen anstatt das die Erbengemeinschaft ordentlich behandelt wird. Als ein Mieter auszog, und hat das Erbnachlass-Girokonto unter seiner alleinigen Vollmacht auslaufen lassen. Ich selber habe diesen aufgefordert für mich mit den Erhalt des Erbes zu sichern. Mein Schreiben an Ihn bezüglich meiner schweren Unfälle ging erst 2019 raus, dieses Schreiben ist aber ignoriert worden. Innerhalb der Erbengemeinschaft tritt Herr Hans-J.H. bisher weitestgehend alleine auf, da er bestimmt hat dass kein Mietobjekt vermietbar ist.

h) Ich habe umfangreiche Entrümpelung und groben Grünschnitt auf diesem Grundstück an der Lempstrasse in Altenkirchen gemacht und viele Container und weitere Raummeter an Material entsorgt, alles an Kosten mindestens 10TSD Euro vorgestreckt. Reparaturen die im Erbtext seit 2014 vorgesehen sind konnten nicht ausgeführt werden, da nur Verweigerung signalisiert wurde und Herr Hans-J.H. die Kontenvollmacht hatte bis zum Erlöschen des Erbnachlass-Kontos.

Begründung: Herr Hans-J.Hess strebt seit 2014 eine einfache Erbteilung durch Gerichte zu seinem Vorteil an, ich ließ mich nur den Erbtext betreffend in Bochum rechts-beraten, so konnte ich eine Sofort-Unterschrift ohne Gespräch beim Notar verhindern, die eine übliche hälftige Erbteilung nicht vorsah.

i) Auslöser war ein einseitiger „Einfachheitsgrundsatz“, der Erbnachlasser bestimmte, das hier an dem Haus noch eine Reparatur, ein Austausch eins Holzbalken im Erdgeschoss gemeinschaftlich zu erfolgen ist, dies gilt seit 2014, aber wegen der Erkrankung des Erbnachlassers war dies nicht mehr möglich. Herr Hans-J.Hess bestimmte niemals mehr zu diesem Haus und Grundstück fahren zu müssen, der Erbtext sieht allerdings etwas anderes vor.

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